Wasser
Die Wassersportsaison am Bärwalder See läuft vom 01.04. bis zum 31.10. jeden Jahres. Grundlage für die wassersportlichen Nutzungen sind die Allgemeinverfügungen und wasserrechtlichen Gestattungen der Landesdirektion Sachsen und des Landkreises Görlitz sowie die Allgemeinen Bedingungen zur Nutzung von Einrichtungen, Land- und Wasserflächen Bärwalder See, Boxberg/O.L. (Details siehe Downloads).
Die Nutzung der Slipanage für Sportboote und die Buchung von touristischen Tages, -Wochen- oder Monatsliegeplätzen im Hafen Klitten ist bitte beim Hafenmeister rechtzeitig anzumelden.
Buchungsanfragen richten Sie bitte schriftlich und direkt an den Hafenmeister (mail: hafenmeister@baerwalder-see.eu oder Telefon: +49 1577 354 1401) .
Alle Nutzungsvertragspartner für Bootsliegeplätze können nach Zahlung der Rechnung mit dem Hafenmeister alle Modalitäten zum Einlassen der Boote im Zeitraum vom 01.04-31.10. abstimmen, z.B. die Programmierung des ID-Schlüssels als Zugang zu den Liegeplätzen. Mit Einlassen der Boote ist dem Hafenmeister eine aktuelle, auf das Boot ausgestellte Haftpflichtversicherung vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass das Parken auf den gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Boxberg/O.L. nur unter Beachtung der Parkgebührenordnung möglich ist.
Downloads
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Allgemeine Nutzungsbedingungen "Bärwalder See" mit Entgeltverzeichnis Stand: 11.12.2023Anlage 3 - Allgemeine Nutzungsbedingungen "Bärwalder See" (Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Einrichtungen, Land- und Wasserflächen Bärwalder See/ Boxberg/O.L.) mit Entgeltverzeichnis Stand: 11.12.2023 (PDF; 17,33 MB)
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Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen Feststellung der Fertigstellung Bärwalder See (Plan)Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Bärwalder Sees gemäß §17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Gz.: 47-4062/20/7 vom 18. September 2024 (Planteil) (PDF; 4,97 MB)
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Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen temporären Begrenzung Nutzung Bärwalder See (Plan)Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur temporären Begrenzung der Nutzung des Bärwalder Sees für die Schifffahrt gemäß §7 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) Gz.: DD-36-4062/48/9 vom 18. September 2024 (Plan) (PDF; 0,62 MB)
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Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Plan)Az.: 3100-05/117/2025/692.110 vom 02. April 2025: Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Speicherbecken Bärwalde) - Planteil (PDF; 1,27 MB)
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Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen Feststellung der Fertigstellung Bärwalder See (Text)Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Bärwalder Sees gemäß §17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Gz.: 47-4062/20/7 vom 18. September 2024 (PDF; 9,81 MB)
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Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Text)Az.: 3100-05/117/2025/692.110 vom 02. April 2025: Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Speicherbecken Bärwalde) - Textteil (PDF; 3,44 MB)