Bereich Klitten
Der ursprüngliche Bebauungsplan umfasste eine Gesamtfläche von ca. 25 ha und hat dabei die Wassersportnutzung - die Sondernutzung Hafen nicht mit - in seinem Geltungsbereich vorgesehen. Mit der Gemeindereform und mit neuer Zuständigkeit sind zwar die Hauptentwicklungsziele für die Flächen in Klitten und Jasua geblieben, das Vorhabensgebiet wurde jedoch maßgeblich reduziert und die Flächen der bereits bestehenden Steganlage wurden als Hafenfläche in den Geltungsbereich des B-Planes aufgenommen.
Im Vorhabensbereich wurde der großflächige Parkplatz an der südwestlichen Vorhabensgrenze als vorgezogene Maßnahme bereits umgesetzt. Im Geltungsbereich des B-Planes ist die Ausweisung von differierenden Nutzungen mit dem Ziel einer überwiegenden Erholungs- und Freizeitnutzung der Bereiche vorgesehen. Mit der Strand-promenade und direkt anschließenden nach § 11 BauNVO sonstigen Sondergebietsflächen wird die Attraktivität des Uferbereiches für Besucher und Wassersportler durch die Ausweisung von Nutzungen wie z. B. Gastronomie, Wassersport und Hotel gesteigert werden. Eine Rettungswache und notwendige Sanitäre Einrichtungen für Rad- und sonstige Tagestouristen sowie Wassersportler komplettieren die gute Versorgung vor Ort und stärken in Zusammenhang mit dem Hafenbereich die Freizeit und Erholungsnutzung.
Hinter den Sondergebieten im Sinne einer allgemein guten Freizeit – und Erholungsnutzung unterstützen die hinteren Sondergebiete für Erholung (hier: Campingplatz und Ferienhäuser) längere Aufenthalte und erhöhen damit die Wertschöpfung aus dem Bereich touristische Nutzung vor Ort. Die Wichtung der Nutzungen entlang der Seepromenade wird mit Terrassen und II-geschossiger Bauweise unterstützt. Die dahinter liegenden Sondergebiete mit I-geschossiger Bebauung passen sich bereits dem umgebenden Landschaftsbild an und schaffen damit einen guten Übergang zu den angrenzenden Waldflächen.
Trotz Reduzierung der landseitigen Vorhabensfläche möchte die Gemeinde Boxberg/O.L. die südöstlich liegenden ausgegliederten Flächen langfristig nutzen und für konkrete Vorhaben im Bereich Erholung / Wohnen als Bauland vorhalten. Die im Süden gelegenen Sondergebiete mit Ihren Ausweisungen Camping und Ferienhäuser, dienen ausschließlich der Erholung. Hier soll vorrangig eine Bebauung mit Freizeitimmobilien umgesetzt und ein Standort für die Übernachtung von Wassersportlern und oder für Wassersportveranstaltungen geschaffen werden. Über die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (ausschließlich Einzel- oder Doppelhäuser, Grünstrukturen) wird in diesem Teilbereich eine Kleinräumigkeit geschaffen, die den Gebietscharakter deutlich prägt. Im unmittelbar an die künftige Wasserfläche grenzenden Bereich werden im Nordosten Strand, Sport und Spielbereiche ausgewiesen, die den entsprechenden Nutzungszweck erfüllen und die touristische – und Erholungsnutzung zusätzlich positiv beeinflussen. Darüber hinaus ist auch die wassersportliche Nutzung vorgesehen.
Downloads
Die Bauflächen sind als Sondergebiete festgesetzt. Die folgende Aufstellung stellt nochmals die Festsetzungen der einzelnen Bebauungsbereiche dar.
- SO 1 Gastronomie/Dienstleistung
- SO 2 Rettungswache
- SO 3 Hafenmeister und Wassersport
- SO 4 Gastronomie, Hotel
- SO 5 Ferienhäuser
- SO 6 Campingplatz
- SO 7 Ferienhäuser
- SO 8 Strandversorgung
- SO 9 Strandversorgung
- SO 10 Hafen
- Teilbereich 1 – öffentliche Schwimmsteganlage mit Wellenbrecherfunktion
- Teilbereich 2 – Leuchtturm
- Teilbereich 3 – Sportboot Hafen
- SO 11 Hafen Gaffelmast
Weitere Angaben zu den Sondergebieten
Nähere Informationen: +49 (0) 35774 - 35433 oder baerwalder-see@boxberg-ol.de