Bootscharter
Die Wassersportsaison am Bärwalder See läuft vom 01.04. bis zum 31.10. jeden Jahres. Grundlage für die wassersportlichen Nutzungen sind die Allgemeinverfügungen und wasserrechtlichen Gestattungen der Landesdirektion Sachsen und des Landkreises Görlitz sowie die Allgemeinen Bedingungen zur Nutzung von Einrichtungen, Land- und Wasserflächen Bärwalder See, Boxberg/O.L. (Details siehe Downloads).
Wir weisen darauf hin, dass das Parken auf den gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Boxberg/O.L. unter Beachtung der Parkgebührenordnung möglich ist.
Downloads
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Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Text)Az.: 3100-05/117/2025/692.110 vom 02. April 2025: Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Speicherbecken Bärwalde) - Textteil (PDF; 3,44 MB)
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Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Plan)Az.: 3100-05/117/2025/692.110 vom 02. April 2025: Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Bärwalder See (Speicherbecken Bärwalde) - Planteil (PDF; 1,27 MB)
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Allgemeine Nutzungsbedingungen "Bärwalder See" mit Entgeltverzeichnis Stand: 11.12.2023Anlage 3 - Allgemeine Nutzungsbedingungen "Bärwalder See" (Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Einrichtungen, Land- und Wasserflächen Bärwalder See/ Boxberg/O.L.) mit Entgeltverzeichnis Stand: 11.12.2023 (PDF; 17,33 MB)