23.05.2023
Das Reise- und Tourismusrecht - Wie werden rechtssicher Leistungen und Werbung im Tourismus angeboten?
Reiseveranstalter, Pensionen, Vermieter von Ferienwohnungen, Hoteliers und Gastronomen mit Pauschalangeboten stellen sich oft die Frage, wie kann juristisch korrekt und doch kreativ geworben werden. Sind meine Verträge mit dem Gast rechtssicher?
In der Veranstaltung wird Ihnen eine spezialisierte Rechtsanwältin auf Reise- und Tourismusrecht die Grundlagen im Reise- und Vertrags-, Beherbergungs- und Wettbewerbsrecht näher bringen. Sie wird Ihnen juristische Anforderungen anhand von Fallbeispielen erörtern.
Dieses Onlineseminar leistet einen Beitrag für die Rechtssicherheit, indem aufgezeigt wird:
- Vom Beherberger zum Reiseveranstalter, ab wann gilt das Reiserecht?
- Aktuelle Rechtsprechung zum Reise- und Tourismusrecht
- Stornoberechnung bei Reiserücktritt (Wahlrecht konkret oder pauschal)
- Was wird in der Touristik so abgemahnt?
- Aktuelles Beherbergungsrecht
- Die Werbung mit „non- refundable“ (nicht erstattungsfähig) in Buchungsportalen
- Social Media und das geltende Recht
- Verwertung von Bildern in Internet, instagram, facebook und Co.
Referentin: spezialisierte Rechtsanwältin auf Reise- und Tourismusrecht Anja Smettan-Öztürk, Rechtsanwaltskanzlei Smettan-Öztürk
Anmeldung unter folgendem Link: https://event.cottbus.ihk.de/dasreiseundtourismusrecht bis zum 30.05.2023, 20 Uhr
Einige Tage vor der Veranstaltung erhalten die angemeldeten Teilnehmer die Webex Zugangsdaten.
Bei Rückfragen melden Sie sich gern bei:
Industrie- und Handelskammer Cottbus
Claudia Brüschle
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Tourismus
Tel.: 0355 365 1403
claudia.brueschle@cottbus.ihk.de
www.cottbus.ihk.de